AGB

1.    GÜLTIGKEIT

Im Rahmen einer bestehenden oder zukünftigen Geschäftsverbindung haben die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Gültigkeit, auch wenn bei einzelnen Offerten, Aufträgen oder Anweisungen nicht darauf verwiesen wird.

2.    OFFERTEN

Offerten, die nicht datiert und/oder nicht unterzeichnet sind, gelten als unverbindlich. Die Dauer der Verbindlichkeit ist, sofern in der Offerte nicht anders festgehalten, auf 3 Monate ab Ausstellungsdatum beschränkt. Abgegebene Offerten sind vertraulich und dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung der Keller GmbH Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

3.    VERTRAGSABSCHLUSS

Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn die Keller GmbH nach Eingang eines Auftrages, diesen schriftlich bestätigt hat. Mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch Keller GmbH
Sofern vertraglich keine Kündigungsfrist vereinbart wurde und es sich aus der Natur des Auftrages nicht um eine einmalige Ausführung handelt, gilt für beide Parteien eine Frist von 3 Monaten. Eine Kündigung hat schriftlich, jeweils auf das Ende eines Kalendermonats zu erfolgen.

4.    PREISE

Wo nicht anders angegeben, werden die Dienstleistungen der Keller GmbH pauschal verrechnet. Mit der Keller GmbH vereinbarte Pauschalen unterliegen der jährlichen Anpassung gern. Landesindex der Konsumentenpreise.

Die Keller GmbH behält sich vor, die vertraglich vereinbarten Preise jederzeit anzupassen. Bei solchen Anpassungen steht beiden Parteien das Recht zu, bezüglich noch nicht in Arbeit genommener Dienstleistungen,    unter    Berücksichtigung    der vereinbarten Kündigungsfristen, vom Vertrag zurückzutreten. Die in einem solchen Fall bis zu diesem Zeitpunkt angelaufenen Kosten für die Dienstleistungen, sind im effektiven Ausmass zu entschädigen, Der Rücktritt infolge Preisanpassungen ist der Gegenpartei unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

Nutzung von Maschinen und Geräten der Keller GmbH, Verbrauchsmaterial sowie Fahr- und andere Spesen, werden soweit nicht in den Preisangaben enthalten, von der Keller GmbH periodisch in Rechnung gestellt.

Steuern und Abgaben werden, soweit nicht in den Preisangaben enthalten, bei Rechnungstellung separat ausgewiesen.

5.    GEWÄHRLEITUNG

Die Keller GmbH verpflichtet sich, die vertraglich vereinbarten Dienstleistungen pünktlich und unter Berücksichtigung der Grundsätze der Sorgfaltspflicht sowie Treue und Glauben zu erbringen.

Die Keller GmbH haftet direkt durch sie in der Ausübung der vereinbarten Dienstleistung verursachten Schäden bis zum Betrag von CHF 2. Mio. pro Schadenfall. Jeder weiterer Anspruch des Auftraggebers, insbesondere auf Schadenersatz oder Auflösung des Vertrages, wird wegbedungen.

6.    ZAHLUNGSKONDITIONEN

Zahlungen an die Keller GmbH sind spätesten 30 Tage ab Fakturadatum ohne jeden Abzug an unser Domizil zu leisten.

Zahlungen an Dritte haben keine schuldenbefreiende Wirkung. Die Zahlungspflicht ist erfüllt, sobald der Forderungsbetrag zu unsrer freien Verfügung gestellt worden ist. Zahlungsfristen sind auch dann einzuhalten, wenn die Erbringung der Dienstleistung durch die Keller GmbH aus Gründen, welche die Keller GmbH nicht zu vertreten hat, verzögert oder verunmöglicht wird. Es ist unzulässig, Zahlungen wegen Beanstandungen oder Ansprüchen, aus von der Keller GmbH nicht anerkannten Gegenforderungen des Auftraggebers, zu kürzen oder zurückzuhalten.

7.    ANWENDBARES RECHT

Verträge mit der Keller GmbH unterliegen dem schweizerischen Recht.

Allfällige Streitigkeiten, welches sich aus der Auslegung oder Erfüllung eines zu den vorliegenden Bedingungen abgeschlossenen Vertrages ergeben, werden den ordentlichen Gerichten unterbereitet. Gerichtstand ist Zug.

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, so behalten die übrigen dennoch ihre Gültigkeit.

8.    GELTUNG DIESER AGB

Diese AGB treten mit Wirkung ab 1. März 2015 bis auf Weiteres in Kraft.

6312 Steinhausen, März 2015